Die Gerichtsentscheidung ist die jüngste Episode der juristischen Saga um die irische Billigfluggesellschaft, die all ihre europäischen Crews seit jeher auf der Basis von irischen oder britischen Verträgen beschäftigt, um Arbeitskosten zu sparen. Im Jahr 2011 verklagten ehemalige belgische Besatzungsmitglieder Ryanair vor einem örtlich zuständigen Gericht und machten geltend, dass sie nach nationalem Recht hätten beschäftigt werden müssen.
Im September 2017, als der Fall bis zur EU-Ebene eskaliert war, verfügte der Europäische Gerichtshof, dass das Flugpersonal von Ryanair das Recht habe, seinen Arbeitgeber in dem Land zu verklagen, in dem sich sein Basisstandort befindet. Dies war ein entscheidender Punkt im Kampf der Beschäftigten gegen das ausbeuterische Geschäftsmodell der Fluggesellschaft und mit ein Grund dafür, dass Ryanair sich im Dezember desselben Jahres erstmals dazu bereit erklärte, Gewerkschaften anzuerkennen.
Das heutige Urteil bestätigt, dass für Flugbegleiter*innen die Arbeitsnormen des Landes gelten müssen, in dem ihr Hauptstützpunkt liegt, unabhängig von der Nationalität ihres Arbeitgebers oder ihren internationalen Flugeinsätzen. Dies ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass dem Kabinenpersonal dieselbe Behandlung zuteil wird wie anderen Beschäftigten, auch im Hinblick auf Tarife und Sozialleistungen.
ITF und ETF leiten die transnationale Kampagne zur Schaffung ordnungsgemäßer Verhältnisse bei Ryanair und fordern, dass allen Beschäftigten der Fluggesellschaft Gewerkschaftsrechte und gerechte Bezahlung und Beschäftigungsbedingungen zugestanden werden. Wir gratulieren den belgischen Flugbegleiter*innen und unserer Mitgliedsorganisation CNE/LBC zu ihrem Gerichtserfolg und erwarten nun von Ryanair, das Urteil in allen Ländern, in denen das Unternehmen Arbeitnehmer*innen beschäftigt, zu erfüllen.
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