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Laschen ist Hafenarbeit: ITF-Hafenarbeiterklausel tritt in Kraft

NACHRICHTEN

Die ITF-Hafenarbeiterklausel tritt zu Jahresanfang in Kanada und Europa in Kraft. Über die so genannte Hafenarbeiterklausel wurde bereits viel gesagt. Aber es lohnt sich, einmal genau zu betrachten, was die Klausel ist und was sie für die der ITF angeschlossenen Hafengewerkschaften bedeutet.
 
Fangen wir von vorne an:

  1. Im Rahmen der ITF-Politik haben die angeschlossenen Seeleutegewerkschaften das Recht zur Unterzeichnung so genannter ITF-Verträge für Billigflaggenschiffe, die sich im wirtschaftlichen Eigentum ihres Landes befinden. Diese Kollektivverträge gelten für die an Bord beschäftigten Seeleute und müssen bestimmte Grundsätze einhalten, um als ITF-Kollektivverträge anerkannt zu werden. 
  2. Sie werden mit Vertreter*innen der Schifffahrtswirtschaft aus dem internationalen Arbeitgeberverband der Reedereien IMEC (International Maritime Employers' Council) ausgehandelt. Mitgliedsorganisationen und das Sekretariat der ITF bilden einen Verhandlungsausschuss. Der ITF-Ausschuss und der IMEC verhandeln im Rahmen des Internationalen Verhandlungsforums (International Bargaining Forum – IBF). Dabei richtet sich der ITF-Ausschuss nach den Vorgaben von der ITF angeschlossenen Seeleute- und Hafengewerkschaften. 
  3. Nach einer fünfjährigen ITF-Kampagne für ein Verbot des Laschens durch Seeleute verständigten sich die ITF und die Gemeinsame Verhandlungsgruppe (JNG) in ihrer Verhandlungsrunde vom 19. bis 22. Februar 2018 auf die Bedingungen des neuen IBF-Vertrags, der eine überarbeitete Fassung der Hafenarbeiterklausel enthält, und das neue Umsetzungsverfahren, das das Recht der Hafenbeschäftigten auf die Durchführung von Lascharbeiten und weiteren Umschlagsdiensten in Häfen klarstellt.
  4. Die geänderte Klausel trat am Februar 2018 weltweit in Kraft, mit Ausnahme von: Europa und Kanada. Es wurde vereinbart, dass die neue Klausel in diesen Jurisdiktionen am 1. Januar 2020 in Kraft treten soll, um Terminalbetreibern, Schifffahrtsgesellschaften und insbesondere Schiffszubringerdiensten genügend Zeit für die notwendigen Anpassungen zu geben.  

Nach dieser langen Wartezeit schreiben wir nun endlich das Jahr 2020.
 
Werfen wir einen Blick auf den Wortlaut der Klausel:

"Weder Seeleute noch andere von der Reederei dauerhaft oder befristet beschäftigte Personen an Bord eines Schiffes dürfen Umschlagsarbeiten in einem Hafen, Terminal oder an Bord eines Schiffes durchführen, wo die Umschlagsdienste von Hafenbeschäftigten erbracht werden, die einer der ITF angeschlossenen Gewerkschaft angehören. Sollten keine qualifizierten Hafenbeschäftigten in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, darf die Schiffsbesatzung die Tätigkeiten durchführen, vorausgesetzt die ITF-Hafengewerkschaft bzw. die betroffenen ITF-Gewerkschaften haben vorher ihr Einverständnis erteilt, und vorausgesetzt, dass die jeweiligen Seeleute diese Aufgaben freiwillig durchführen, für solche Tätigkeiten qualifiziert sind und eine angemessene Vergütung erhalten. Zum Zwecke dieser Klausel umfasst der Begriff 'Umschlagsarbeiten' unter anderem, aber nicht ausschließlich das Laden, Löschen, Verlaschen und Loslaschen, Überprüfen und Annehmen von Ladung."

Die Hafenarbeiterklausel gilt für alle Schiffsbesatzungen, die ITF-Kollektivverträgen unterstehen (fast 15.000 weltweit), und der ITF angeschlossene Hafengewerkschaften in aller Welt, die sich für ein Verbot des Laschens durch Seeleute einsetzen.
 
Die Klausel stellt eine wichtige, in harten Verhandlungen errungene Verbesserung des bisherigen Wortlauts dar, auf der die ITF-Hafengewerkschaften bestanden haben – und zwar zu Recht.

Sie anerkennt die Bedeutung der Durchführung dieser gefährlichen Arbeit durch ausgebildete, erfahrene Hafenbeschäftigte. Sie schiebt der problematischen Durchführung von Lascharbeiten durch übermüdete Seeleute, insbesondere bei Zubringerdiensten in Europa, einen Riegel vor. Sie ist ein Gewinn für Seeleute und Hafenbeschäftigte in einem Umfeld, in dem sie immer noch der Ausbeutung durch einige Reeder zum Opfer fallen. 

Konfrontiert mit einer unsicheren Zukunft infolge von Automatisierung und dem laufenden Kampf für entsprechende Gesetze erklären wir laut und deutlich: Laschen ist Hafenarbeit! Wir rechnen damit, dass die jeweiligen nationalen Laschen-Kampagnen nicht ohne Kämpfe vonstattengehen, aber die ITF und ihre Mitgliedsorganisationen sind entschlossen – und werden keinen anderen Ausgang akzeptieren als den Sieg. 
 
In Europa und im Hafen von Montreal in Kanada haben die der ITF angeschlossenen Hafengewerkschaften bereits mit der Arbeit begonnen, und die ITF-Inspektor*innen sind beauftragt, die Umsetzung der Klausel zu unterstützen.
 
Wenn ihr seht, dass Seeleute die Arbeit von Hafenbeschäftigten durchführen oder dass ein Schiff mit ungelaschter Ladung im Hafen einläuft, informiert eure Gewerkschaftsvertreter*innen und eure*n örtliche*n ITF-Inspektor*in. Das ITF-Inspektorat ist dafür ausgebildet, solche Probleme zu lösen und Gesetzen zum Schutz des Rechts von Hafenbeschäftigten auf die Durchführung von Lascharbeiten Geltung zu verschaffen.
  
Gemeinsam werden wir für Sicherheit sorgen: für unsere Arbeit, unsere Häfen und den weltweiten Güterverkehr. Für schwere Hebearbeiten sind Hafenbeschäftigte zuständig – weltweit.

 

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