Nach jahrelanger Kampagnenarbeit der ITF und weiterer Arbeitsrechtsorganisationen anlässlich der Verabschiedung des Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über die Arbeit in der Fischereiwirtschaft im Jahr 2007 sprach sich Thailand am 29. Dezember 2018 in einer Abstimmung für die Ratifizierung des Übereinkommens aus. Mit der offiziellen Ratifizierung im Januar dieses Jahres ist Thailand der erste asiatische Mitgliedstaat des Übereinkommens.
Die Ratifizierung des Übereinkommens 188, das die Normen für die Arbeitsbedingungen auf Fischereifahrzeugen festlegt, durch Thailand wurde als wichtiger Schritt zur Beseitigung von Arbeitsrechtsverletzungen in einer Lieferkette begrüßt, in der systematische illegale, nicht angemeldete und nicht regulierte Fangtätigkeit (IUU-Fischerei) und verbreitete Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen aufgedeckt wurden.
Allerdings muss die thailändische Regierung die Bestimmungen des Übereinkommens zum Schutz der Rechte der Fischereibeschäftigten an Bord von Schiffen noch effektiv anwenden und durchsetzen, darunter verbindliche Auflagen im Hinblick auf die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, medizinische Betreuung an Bord und an Land, Ruhezeiten, schriftliche Arbeitsverträge und Sozialschutz.
Der ITF-Sektionsausschuss Fischereiwirtschaft appellierte auf seiner heutigen Sitzung in Oslo (Schweden) an die Regierung Thailands, die Kontroll- und Durchsetzungsvorschriften zu verschärfen und in nationales Recht umzusetzen, um menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten auf Fangschiffen zu gewährleisten.
Der Ausschuss war ferner der Auffassung, dass die Bemühungen um eine Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen in Thailand hier nicht enden dürfen. Die thailändische Regierung muss zulassen, dass Arbeitsmigrant*innen Gewerkschaften beitreten oder eigene unabhängige und demokratische Gewerkschaften gründen, und weitere Maßnahmen zur Ratifizierung der IAO-Übereinkommen 87 und 98 über Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen umsetzen, die wesentlich zum Schutz aller Beschäftigen, auch von Migrant*innen, in Thailand beitragen.
"Unabhängig von ihrem Herkunftsland oder ihrem Einwanderungsstatus müssen alle Beschäftigten das Recht haben, Gewerkschaften zu gründen und Kollektivverhandlungen zu führen. Das Recht auf Gründung von Gewerkschaften ist ein Ermächtigungsrecht, das die Förderung und Verwirklichung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen in der Fischereiwirtschaft ermöglicht," so der Vorsitzende der ITF-Sektion Fischereiwirtschaft Johnny Hansen.
"Solange die Übereinkommen 87, 98 und 188 nicht ratifiziert, in nationales Recht umgesetzt und wirksam durchgesetzt sind, sind Fischereibeschäftigte weiterhin ungeschützt vor Missbrauch, z. B. in Form von Zwangsarbeit," mahnte Hansen.
Diese Maßnahmen werden Unternehmen in der Fisch- und Meeresfrüchtebranche dazu zwingen, die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten und ihr Recht, kollektiv über ihre Löhne, Leistungen und Beschäftigungsbedingungen zu verhandeln, zu achten und entlang ihrer gesamten Lieferketten Änderungen umzusetzen, um die Arbeits- und Umweltnormen, die Verbraucher*innen und die Märkte einfordern, zu erfüllen.
Für weitere Informationen steht Luke Menzies unter der Telefonnummer (+61433) 889 844 oder der E-Mail-Adresse menzies_luke@itf.org.uk zur Verfügung.
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