Aufgrund von Kürzungen bei den Rentenleistungen und Löhnen sind die Tankwagenfahrer/innen in der einzigen schottischen Ölraffinerie in Grangemouth in den Ausstand getreten, was nun erhebliche Engpässe bei den Kraftstofflieferungen an Fluggesellschaften und Tankstellen in Schottland und Nordengland verursacht.
Ihre Gewerkschaft Unite benachrichtigte den Ölkonzern BP, der für das Jahr 2012 Profite von über 7,6 Mrd. britischen Pfund auswies, dass am 22. Februar 2013 ein dreitägiger Streik und am 25. Februar eine unbegrenzte Überstundenverweigerung beginnen werden.
90 Prozent der 42 Lkw-Fahrer/innen bei BP Oil UK hatten sich in einer Abstimmung für die Aufnahme eines Streiks ausgesprochen, um ihre Rentenansprüche und Mitarbeiterbeteiligungen für das Jahr 2012 zu verteidigen, die infolge ihrer drohenden Ausgliederung im Zuge der geplanten Übertragung der Liefertätigkeit im Luftverkehrssektor an DHL gefährdet sind.
Dazu Tony Trench, der regionale Branchensekretär von Unite: "Es ist einfach skandalös, dass der multinationale Ölgigant BP, der jedes Jahr Milliarden scheffelt, das schwache britische Arbeitsrecht ausnutzt, um Beschäftigte um ihre Rentenansprüche und künftigen Einnahmen zu betrügen."
"Im vergangenen Jahr erhielt der BP-Vorstandsvorsitzende Bob Dudley einen Bonus von 2,6 Mio. Pfund. In diesem Jahr drohen ein Drittel der im Rahmen der Liefertätigkeit an die Luftverkehrsbranche tätigen Beschäftigten in Grangemouth bis zu 13.000 Pfund pro Jahr an Rentenansprüchen und zwei Drittel mindestens 1.400 Pfund ihres Grundeinkommens aufgrund des Verlusts von Mitarbeiterbeteiligungen zu verlieren."
"Es ist immer dieselbe alte Leier, wenn die Bonzen in den Chefetagen die Bedingungen der Beschäftigten immer mehr nach unten drücken, während sie selbst den Hals nicht voll genug bekommen können. Ein Streik kann immer noch abgewendet werden, wenn BP Verstand annimmt und die Beschäftigten vor der Ausgliederung schützt, was der Konzern sich mehr als leisten kann."
Im Jahr 2006 war in Großbritannien das TUPE-Gesetz verabschiedet worden, das die Bezahlungs- und Beschäftigungsbedingungen von Arbeitnehmer/innen bei der Veräußerung oder Auslagerung von Unternehmensbereichen schützt. Dies beinhaltet allerdings nicht die Rentenansprüche von in ein anderes Unternehmen ausgegliederten Beschäftigten.
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