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Streik für Gewerkschaftsrechte bei den algerischen Straßenbahnen

NACHRICHTEN

Die Beschäftigten legten dem Verkehrsministerium am 7. Juli 2015 ihre Forderungen vor. Sie verlangen u. a. eine jährliche individuelle Leistungsprämie und einen Kollektivertrag.
 
Nach Informationen der der ITF angeschlossenen Fédération Nationale des Travailleurs des Transports (FNTT/UGTA), die die Beschäftigten bei den Straßenbahnen organisiert, ist die Situation schwierig, insbesondere weil das französische Management (RATP) des algerischen Straßenbahnunternehmens (Cetram) angesichts der während des Streiks erlittenen Verluste keinen Dialog mit den Angestellten führte. Die Cetram habe mehrere führende Gewerkschaftsmitglieder entlassen. Statt auf die Forderung von 250 Beschäftigten nach einer eigenen, unabhängigen gewerkschaftlichen Interessenvertretung einzugehen, habe das Unternehmen versucht, eine "gelbe" (unternehmensfreundliche) Gewerkschaft als Ansprechpartner zu finden.
 
Die Beschäftigten verlangen die Entlassung des Cetram-Managements sowie des französischen Geschäftsführers des Cetram-Hauptsitzes in Algerien.
 
Die TFU hat ihre Beschwerden auch ihrer Dachorganisation Fédération Nationale des Travailleurs des Transports (FNTT/UGTA) vorgelegt.
 
Dazu Bilal Malkawi, Regionalsekretär für die arabische Welt: "Die Behandlung der Beschäftigten durch die Cetram und ihren französischen Partner RATP verstößt gegen Gewerkschaftsrechte."
 
"Es handelt sich um ein multinationales Unternehmen, das in Algerien Niederlassungen betreibt, ohne die Rechte der Arbeitnehmer/innen zu respektieren. Die Beschäftigten haben das Recht, einen eigenen Kollektivvertrag auszuhandeln. Die Zeiten, in denen Unternehmen in einem Land wie Algerien ein solches Verhalten an den Tag legen konnten, sind lange vorbei. Die Beschäftigten werden sich definitiv durchsetzen, und das Unternehmen sollte sich umgehend zu Kollektivverhandlungen bereit erklären und alle entlassenen Angestellten wieder einstellen."
 
Louisa Hanoune, die Vorsitzende der algerischen Arbeiterpartei, verurteilte die Entlassung der Gewerkschaftsfunktionäre aufs Schärfste und warf dem Geschäftsführer des Unternehmens eine gewerkschaftsfeindliche Gesinnung vor.

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