Über die Presse haben die ITF und ihre Mitgliedsorganisationen erfahren, dass Schiffsbetreiber im Kurzstrecken- und Feederverkehr bei der Generaldirektion der Europäischen Kommission eine Beschwerde eingereicht haben.
Diese bezieht sich auf die Klausel über nicht von Seeleuten durchzuführende Tätigkeiten, die so genannte "Hafenarbeiterklausel", im IBF-Tarifvertrag. Sie schützt Seeleute davor, zur Durchführung gefährlicher Ladungsumschlagstätigkeiten verpflichtet zu werden.
Der Vertrag wurde auf freiwilliger Basis ausgehandelt und zwischen der ITF als Vertretung der Seeleute und der Gemeinsamen Verhandlungsgruppe (JNG) als Vertretung der Reeder abgeschlossen. Über diese Klausel wurde in gutem Glauben verhandelt, und die ITF erwartet, dass Unternehmen, die Seeleute beschäftigten, sie genauso erfüllen wie den übrigen Teil des Vertrages.
Die Hafenarbeiterklausel zielt darauf ab, die Sicherheit von Seeleuten bei der Arbeit an Bord von Schiffen zu erhöhen, indem angemessene Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden, Übermüdung reduziert wird und eigens dafür ausgebildete Beschäftigte diese gefährliche Aufgabe ausführen.
Die Hafenarbeiterklausel verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht der EU.
Die ITF, FNV Havens und Nautilus NL(beide Niederlande) sowie ver.di (Deutschland) haben in jüngerer Zeit Rechtsmittel eingelegt, um die Klausel durchzusetzen. Die Beschwerde scheint eine taktische Reaktion auf diese rechtlichen Schritte zu sein und die Absicht zu verfolgen, die Einhaltung der Hafenarbeiterklausel zu umgehen.
Die Beschwerdeführer lehnen es bislang ab, der ITF den Inhalt ihrer Beschwerde mitzuteilen. Aus diesem Grund kann die ITF nicht ausführlicher dazu Stellung nehmen.
Kontakt:
ITF-Kommunikationsbeauftragter für maritime Industrien
mccourt_rory@itf.org.uk
(+4420) 7940 9282
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