Anlässlich der Unterzeichnung des Seearbeitsübereinkommens 2006 durch Malta am 23. Januar 2013, mit der nun insgesamt 34 Mitgliedsstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) das Übereinkommen ratifiziert haben, äußert die ITF vorsichtigen Optimismus im Hinblick auf die Vorbereitungen der Schifffahrtswelt auf das Inkrafttreten des wichtigen Regelwerks im kommenden August.
Nach Einschätzung der ITF kann das rechtlich bindende Abkommen, die erste weltweite Grundrechte-Charta für Seeleute, die Situation aller Beschäftigten auf See, unabhängig von ihrer Nationalität oder der Flagge ihres Schiffes, positiv verändern. Dazu gehören die Einstellung der Praxis schwarzer Listen für Seeleute und der Erhebung einer Vermittlungsgebühr durch Bemannungsagenturen, die Anerkennung aller Besatzungsmitglieder, auch der Beschäftigten im Gastgewerbe auf Kreuzfahrtschiffen, als Seeleute, womit für sie dieselben Schutzbestimmungen gelten, bessere Überprüfungen im Rahmen der Hafenstaatkontrolle, einschließlich der Untersuchung von rechtswidrigen Heuerstrukturen wie doppelter Buchführung, und die Einrichtung von Betreuungseinrichtungen in Häfen sowie die Gründung von Sicherheitsausschüssen an Bord.
Der Vorsitzende der ITF-Seeleutesektion Dave Heindel erklärte in einer Stellungnahme: "Die ITF hat das Seearbeitsübereinkommen von der Stunde Null an begleitet, und daher ist es nur folgerichtig, dass wir und unsere Schwesterorganisationen alles Notwendige tun, um es zum verdienten Erfolg zu führen. Für uns bedeutet das die strenge Überwachung der Entwicklung und die Durchführung von Projekten zur Erläuterung und Unterstützung der mit dem Übereinkommen in Kraft tretenden Vorschriften, z. B. im Hinblick auf unsere Zusammenarbeit mit der Hafenstaatkontrolle. Die Ergebnisse lassen darauf schließen, dass gute Fortschritte erzielt wurden und die meisten Organisationen und Unternehmen ausreichende Vorbereitungen für August treffen."
Das Inkrafttreten des Seearbeitsübereinkommens ist der Höhepunkt zehnjähriger gemeinsamer Anstrengungen der IAO, der ITF als Vertretung der Seeleute und ihrer Gewerkschaften und des internationalen Reederverbands ISF als Vertretung der Arbeitgeber. Neben den Übereinkommen für Sicherheit (SOLAS), Ausbildung (STCW) und Umweltverschmutzung (MARPOL) gilt es als vierte Säule des internationalen Ordnungssystems für den Schifffahrtssektor und soll von Flaggenstaaten und im Rahmen der Hafenstaatkontrolle strikt durchgesetzt werden.
Information über die positiven Folgen des Seearbeitsübereinkommens für Seeleute können hier abgerufen werden. Um zur Webseite der IAO zum Seearbeitsübereinkommen zu gelangen, bitte hier klicken.
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