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Deutsches Gericht urteilt zugunsten des UPS-Betriebsrats
Die Entscheidung des Betriebsrats beim internationalen Paketzusteller UPS, seine Zustimmung zur Einstellung neuer Arbeitskräfte auf Einschicht-Arbeitsplätzen mit 17 Wochenstunden am Standort Ditzingen zu verweigern, wurde nun gerichtlich bestätigt. UPS hatte die Forderung des Betriebsrats abgelehnt
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