Der Vorsitzende der ITF-Sektion Fischereiwirtschaft Johnny Hansen begrüßte die Einigung: "Das Abkommen mit der irischen Regierung ist ein begrüßenswerter Fortschritt, der den Schutz der Rechte von Arbeitsmigrant*innen in der irischen Fischereiwirtschaft wirklich voranbringen kann."
Mit der Vereinbarung endet ein langwährender Rechtsstreit, nachdem die ITF den irischen Staat wegen Problemen im Zusammenhang mit dem "Atypical Work Scheme" für Nicht-EWR-Arbeitskräfte im Fischereisektor verklagte, das Menschenhandel Vorschub leistete und Menschenrechtsverletzungen auf irischen Fangschiffen keinen Einhalt gebot.
Der ITF-Koordinator für Großbritannien und Irland Ken Fleming erklärte dazu heute: "Ich freue mich, dass der irische Staat endlich anerkannt hat, dass es ein Problem gibt. Dieses Abkommen ist ein wichtiger Schritt nach vorne für die Rechte von Arbeitsmigrant*innen in der irischen Fischereiwirtschaft."
"Es hätte nicht so schwer sein dürfen, dies zu erreichen, da Fischereibeschäftigte nach wie vor bis zu 20 Stunden am Tag arbeiten und nur für 8 Stunden bezahlt werden, während die Regeln, die zu ihrem Schutz erlassen wurden, nicht durchgesetzt werden. Wir werden die Entwicklungen weiter aufmerksam verfolgen," so Fleming.
Nach dem neuen Einwanderungsabkommen werden nicht-europäische Arbeitskräfte nicht mehr an einzelne Arbeitgeber gebunden sein. Fischereibeschäftigte haben nun das Recht, ein Schiff zu verlassen, wenn sie Opfer von Ausbeutung oder vorschriftswidrigen Bedingungen werden, und dürfen sich ohne Angst vor Abschiebung eine neue Arbeit suchen.
Im Rahmen des neuen Abkommens wird die irische Regierung ferner Maßnahmen einführen, um:
- Bestimmungen für Bezahlung, Arbeits- und Ruhezeiten sowie Mindestanforderungen für die sichere Bemannung von Fangschiffen zu stärken;
- angemessene Schritte gegen Arbeitgebern zu unternehmen, die gegen die Bedingungen des "Atypical Workers Scheme" verstoßen;
- die Zusammenarbeit zwischen Regierungsstellen, die Inspektionen auf Fangfahrzeugen durchführen, zu verbessern;
- zu verhindern, dass Reeder die Gebühren für Arbeitsgenehmigungen von den Heuern der Fischereibeschäftigten abziehen; und
- Fischereibeschäftigten Informationen über ihre Beschäftigungsrechte in ihrer jeweiligen Muttersprache zur Verfügung zu stellen.
"Die ITF hat dieses Übereinkommen in gutem Glauben ausgehandelt, aber die Regierung kann versichert sein, dass wir die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen überwachen, um sicherzustellen, dass sie sich wirklich positiv auf das Leben der am wenigsten geschützten Fischereibeschäftigten auswirken," so Hansen.
"Wir möchten damit auch ein klares Signal an andere Länder senden. Unser Engagement geht über diesen Fall hinaus. Irland ist nicht das einzige Land, in dem Arbeitsmigrant*innen in der Fischereiwirtschaft auf schreckliche Weise ausgebeutet werden, und wir werden unseren Kampf für ihre Rechte in aller Welt fortsetzen, wo immer wir auf Missstände stoßen," mahnte Hansen.
Kontakt: Andy Khan-Gordon, ITF-Kommunikationsbeauftragter, (+447711) 356 964, media@itf.org.uk
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