Anlass sind Meldungen, wonach das Einstellungsverfahren für Hafenbeschäftigte in Spanien geändert werden soll.
Die EU-Kommission hat Spanien in der Frage der bestehenden Bestimmungen über die Anwerbung von Hafenarbeitskräften in Städten wie Barcelona, Algeciras, Valencia und Bilbao an den Europäischen Gerichtshof verwiesen.
Derzeit rekrutieren Ladungsumschlagsunternehmen Hafenbeschäftigte nicht auf dem freien Markt, sondern über private Unternehmen im Besitz der Arbeitgeber in den jeweiligen Häfen. Der EU zufolge werden Ladungsumschlagsunternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die in spanischen Häfen tätig werden wollen, dadurch möglicherweise benachteiligt, weil die aktuellen Einstellungsverfahren einer Umsetzung der Niederlassungsfreiheit im Wege stehen.
Terje Samuelsen, Vorsitzender der ITF-Sektion Häfen, erklärte: „Es wird nun deutlich, dass die EU-Generaldirektion MOVE (Mobilität und Verkehr) entschlossen ist, den Kampf um die Einführung des Hafenpakets Nr. 3 fortzusetzen, diesmal nicht nur über Gesetze, sondern durch die Einleitung von Gerichtsverfahren und das Aufzwingen der Hafenliberalisierung als Voraussetzung für die Zuteilung von Rettungsfonds. Sie versucht also, eine Rechtfertigung zu bekommen, indem sie die Gerichte entscheiden lässt, um tatsächlich sagen zu können, dass Sozialdumping in EU-Häfen in Ordnung sei!“
Samuelsen weiter: „Hafenbeschäftigte in Europa werden diese Herausforderung mit Unterstützung der Hafenbeschäftigten in aller Welt annehmen. Wir sind zuversichtlich, dass wir den Kampf in dieser wichtigen Angelegenheit gewinnen können, und werden unsere Kolleg/innen in Spanien nach besten Kräften unterstützen.“
Die ETF und die ITF haben ihren Appell an die spanische Regierung erneuert, das derzeit in spanischen Häfen geltende System vor dem Gerichtshof der EU zu verteidigen. Das geltende Gesetz ist das Ergebnis umfassender Konsultationen zwischen den Sozialpartnern. Sowohl Arbeitgeber als auch die Gewerkschaften befürworten nach wie vor die Beibehaltung des geltenden Systems.
Abgesehen von den direkten Folgen für die Gepflogenheiten bei der Einstellung von Hafenbeschäftigten in spanischen Häfen würde sich eine Änderung der Bestimmungen auch auf Hafenbeschäftigte in der gesamten EU auswirken. Falls das Gericht im Sinne der EU-Kommission entscheidet, könnte ein Präzedenzfall geschaffen werden, bei dem die Interessen der privaten Wirtschaft und der Wettbewerb in der EU höher eingestuft werden als die Arbeitsplatzsicherheit.
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