Die Entscheidung des Betriebsrats beim internationalen Paketzusteller UPS, seine Zustimmung zur Einstellung neuer Arbeitskräfte auf Einschicht-Arbeitsplätzen mit 17 Wochenstunden am Standort Ditzingen zu verweigern, wurde nun gerichtlich bestätigt.
UPS hatte die Forderung des Betriebsrats abgelehnt, die Arbeitszeit am Standort auf 34 Stunden pro Woche in zwei Schichten zu erhöhen, und darauf bestanden, neue Arbeitnehmer/innen auf Einschicht-Arbeitsplätzen mit 17 Wochenstunden einzustellen. Daraufhin verweigerte der Betriebsrat gemäß § 99 des deutschen Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) in mehr als hundert Fällen seine Zustimmung zu diesem Vorschlag mit der Begründung, dass dadurch Beschäftigte benachteiligt würden, die ihre Arbeitszeit aufstocken wollen.
Das Landesarbeitsgericht urteilte zugunsten des Betriebsrats und befand die Einschränkung der Flexibilisierung des Personaleinsatzes mit Mehrarbeit durch Doppelschichtarbeitsplätze durch UPS für unhaltbar. Es führte ferner aus, dass teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer/innen laut Teilzeitgesetz bei Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes grundsätzlich einen Anspruch auf Verlängerung ihrer Arbeitszeit haben. UPS müsse zudem erhöhte Vorkehrungen für Vertretungsfälle, wie bei Urlaub und Krankheit, treffen.
Dazu Betriebsratsmitglied Mahmut Gemili: "Das ist ein Sieg für uns! Dieses Urteil wirkt sich auf die Situation bei UPS in ganz Deutschland aus und auf die Unternehmen, die ein ähnliches Geschäftsmodell verfolgen. Ohne die Beratung und massive Unterstützung von ver.di und die Solidarität aller Betroffenen hätten wir das nicht erreicht."
Ingo Marowsky, ITF-Beauftragter für globale Organisierungsprojekte im Bereich Lieferkette und Logistik, fügte hinzu: "Das ist ein Durchbruch für die Beschäftigten bei UPS in Deutschland. Unternehmen wie UPS, die Arbeitnehmer/innen durch unzumutbare, prekäre Beschäftigungsbedingungen ausbeuten, wurde durch die aktiven Mitglieder der uns angeschlossenen bundesdeutschen Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) eine Lektion erteilt. Wir gratulieren ihnen zu diesem Erfolg und hoffen, dass sich der Geist der ver.di bei UPS und anderen Dienstleistungsunternehmen in ganz Deutschland ausbreiten wird."
Deutsches Gericht urteilt zugunsten des UPS-Betriebsrats
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