Die ITF folgt allen von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Maßnahmen bezüglich der aktuellen Coronavirus-Epidemie, die in der chinesischen Stadt Wuhan, einem wichtigen nationalen und internationalen Verkehrsdrehkreuz, ihren Ausgang nahm.
Wir appellieren an alle Regierungen und Verkehrsunternehmen, sämtliche ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko einer Übertragung des tödlichen Coronavirus unter den Verkehrsbeschäftigten weltweit zu begrenzen. Das ist besonders wichtig für Beschäftigte im Luftverkehr, an Grenzen und auf Kreuzschiffen sowie für Seeleute und Hafenbeschäftigte, die durch den Erreger besonders gefährdet sind.
Die WHO empfiehlt Regierungen, Vorkehrungen zur Eindämmung der Epidemie zu treffen, darunter aktive Überwachung, Früherkennung, Fallmanagement, die Rückverfolgung von Kontakten und die Verhinderung der weiteren Verbreitung der Infektion.
Regierungen in aller Welt sollten unverzüglich handeln und strikte Biosicherheitsprotokolle an Flughäfen und in Häfen umsetzen, einschließlich Verfahren zur Identifizierung möglicherweise infizierter Passagiere, Besatzungsmitglieder und Seeleute aus betroffenen Regionen, um die Ausbreitung einzudämmen, jegliches Expositionsrisiko zu minimieren und Arbeitnehmer*innen vor der lebensgefährlichen Epidemie zu schützen.
Fluggesellschaften, Flughäfen, Kreuzfahrtunternehmen, Schifffahrtsgesellschaften und Hafenbetreiber müssen die Beschäftigten mit aktuellen Informationen über die Epidemie versorgen, bewährte Praktiken im Bereich des Arbeitsschutzes und zur Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung befolgen, Verfahren zur Identifizierung Reisender, Besatzungsmitglieder und/oder Beschäftigter mit Symptomen umsetzen und klare Leitlinien für Beschäftigte vorgeben, die mit Infektionsverdachtsfällen zu tun haben.
Sichere Besatzungsstärken müssen gewährleistet sein, um die Einhaltung der den Besatzungsmitgliedern nach nationalem Recht zustehenden Ruhezeiten zu garantieren.
Die nachfolgenden Abschnitte enthalten detailliertere Empfehlungen für Luftverkehrsbeschäftigte und Fluggesellschaften sowie für Seeleute, Hafenbeschäftigte und die maritime Wirtschaft. Diese Empfehlungen gelten generell für die Beschäftigten und Unternehmen in allen Verkehrssektoren.
Empfehlungen für Fluggesellschaften und Luftverkehrsbeschäftigte
Fluggesellschaften sollten die Möglichkeiten ihrer Mitarbeiter*innen, sich vor einer Exposition zu schützen, in keiner Hinsicht einschränken. Dies umfasst die folgenden Maßnahmen:
- Dem Boden- und Flugpersonal auf Wunsch erlauben, persönliche Schutzausrüstung zu tragen – einschließlich Gummihandschuhen und Mundschutz.
- Den Mitgliedern des Boden- und Flugpersonals ausreichend Zeit und angemessene Ruhepausen gewähren, so dass sie alle notwendigen Vorkehrungen treffen können, um sich vor einer Exposition zu schützen.
- Falls ein*e Luftverkehrsbeschäftigte*r sich infiziert hat, sollte eine häusliche Isolierung oberste Priorität haben, während der der/die Betroffene weiter bezahlt werden muss.
Empfehlungen für das Flugpersonal:
- Alle Besatzungsmitglieder an Bord ermutigen, Hand- und Atemwegshygiene zu praktizieren, insbesondere beim Husten und Niesen.
- Nach dem Kontakt mit Fluggästen oder anderen Mitgliedern des Flugpersonals sollten Besatzungsmitglieder ein Handdesinfektionsmittel verwenden oder sich die Hände waschen.
- Bei Zwischenlandungen in Ländern mit bekannten Coronavirus-Infektionsfällen wird Besatzungsmitgliedern empfohlen, sich möglichst in ihren Hotelunterkünften aufzuhalten und Maßnahmen zur Hand- und Atemwegshygiene sowie sichere Ernährungspraktiken zu befolgen (mehr dazu weiter unten).
Falls bei einem Fluggast oder Besatzungsmitglied an Bord Anzeichen und Symptome einer Infektion auftreten, die Leitlinien der Internationalen Flug-Transport-Vereinigung (IATA) für Kabinenpersonal befolgen:
- Den erkrankten Fluggast fragen, wo er/sie sich in den letzten 21 Tagen aufgehalten hat.
- Medizinische Hilfe am Boden oder an Bord suchen und die erteilten Empfehlungen befolgen.
- Wenn möglich, den erkrankten Fluggast isolieren und die neben ihm/ihr sitzenden Passagiere umsetzen. Falls keine Sitze frei sind, Atemschutzmasken an die Sitznachbar*innen austeilen.
- Ein Mitglied des Kabinenpersonals mit der Betreuung des kranken Fluggasts beauftragen.
- Dem erkrankten Fluggast eine Toilette zur alleinigen Nutzung zuteilen.
- Den Fluggast oder den/die Flugbegleiter*in bitten, eine Atemschutzmaske zu verwenden und bei Bedarf zu ersetzen.
- Den Fluggast dazu anhalten, Maßnahmen zur Hand- und Atemwegshygiene zu befolgen:
- Papiertaschentücher zur Verfügung stellen und den Fluggast auffordern, beim Sprechen, Niesen oder Husten Mund und Nase zu bedecken.
- Dem kranken Fluggast anraten, eine sorgfältige Handhygiene zu betreiben.
- Einen Luftkrankheitsbeutel für die sichere Entsorgung der Tücher zur Verfügung stellen.
- Falls der/die Flugbegleiter*in keine geeignete Schutzausrüstung trägt, sollte er/sie eine Entfernung von mindestens einem Meter zum kranken Fluggast einhalten.
- Wenn es erforderlich ist, den kranken Fluggast zu berühren, sollte der/die Flugbegleiter*in geeignete Schutzausrüstung tragen.
- Alle verunreinigten Gegenstände (Papiertaschentücher, Masken, Decken etc.) sollten, falls vorhanden, in einem Beutel für Abfälle mit biologischen Gefahrenstoffen, ansonsten in einem Plastikbeutel aufbewahrt werden und mit der Aufschrift "Biohazard" (Biogefährdung) kenntlich gemacht werden.
- Die begleitenden Reisenden fragen, ob sie ähnliche Symptome haben.
- Den Kapitän informieren, damit er den Verdachtsfall/die Verdachtsfälle der Flugsicherung und der örtlichen Gesundheitsbehörde meldet.
- Sofern die Gesundheitsbehörde keine anderen Anweisungen erteilt, alle Passagiere, die in derselben Reihe sowie zwei Reihen vor und hinter dem kranken Fluggast sitzen, bitten, ein Formblatt zur Passagier-Ortung auszufüllen, falls vorhanden.
Empfehlungen für die maritime Wirtschaft, Seeleute und Hafenbeschäftigte
Die meisten Empfehlungen für Luftverkehrsbeschäftigte gelten genauso für die Beschäftigten auf Kreuzfahrtschiffen sowie in der gesamten maritimen und Verkehrswirtschaft.
Die folgenden Empfehlungen der International Maritime Health Association (IMHA) richten sich konkret an die maritime Wirtschaft, Seeleute und Hafenbeschäftigte.
- Die Ein- und Ausschiffung von Seeleuten in nicht betroffenen Häfen nicht einschränken.
- Notwendige Schiffsbesuche von Hafenagenten, Geistlichen, Servicepersonal und anderen nicht einschränken.
- In China keine Lebensmittelmärkte besuchen und die Versorgung mit Fisch und Geflügel in China vermeiden.
- Keine rohen Eier, Milch und Fleisch verzehren.
- Zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen auf strenge Lebensmittelhygiene achten.
- Allen Besatzungsmitgliedern Atemschutzmasken zur Verfügung stellen (5 Stück pro Person).
- Für Schiffsinspektor*innen und andere Besatzungsmitglieder, die nach China fahren, Grippeschutzimpfungen, Handdesinfektionsmittel auf Alkoholbasis und Atemschutzmasken bereitstellen.
- Besatzungsmitglieder, die an Bord erkranken und sich 2 bis 12 Tage vor der Einschiffung in betroffenen Regionen aufhielten, dürfen ihre Kabinen nicht verlassen.
- Bei Erkrankung eines Besatzungsmitglieds an Bord des Schiffes die Seegesundheitserklärung ausfüllen, die zuständige Hafenbehörde informieren und im nächsten Hafen einen Gesundheitsdienst hinzuziehen.
Sich selbst und andere vor dem Coronavirus schützen
Gegenwärtig ist noch kein Impfstoff zur Prävention einer Coronavirusinfektion verfügbar. Der beste Weg, sich vor einer Infektion zu schützen, besteht darin, eine Exposition mit dem Virus zu vermeiden.
Die nachfolgende Liste enthält Empfehlungen der Vereinten Nationen für den Alltag, die dazu beitragen können, die Ausbreitung des Virus zu verhindern:
- Häufiges, mindestens 20 Sekunden langes Händewaschen mit warmem Wasser und Seite oder Verwendung eines Desinfektionsmittels auf Alkoholbasis.
- Mund und Nase beim Niesen oder Husten mit der Armbeuge oder einem Papiertaschentuch abdecken.
- Die Berührung von Augen, Nase und Mund mit ungewaschenen Händen vermeiden.
- Engen Kontakt mit Personen meiden, die Fieber oder Husten haben.
- Bei Krankheit zuhause bleiben.
- Bei Fieber, Husten oder Atembeschwerden früh ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und Gesundheitsdienste über Reisen informieren.
- Beim Besuch von Lebendtiermärkten in betroffenen Regionen den direkten, ungeschützten Kontakt mit lebenden Tieren und Oberflächen, die mit Tieren in Kontakt waren, meiden.
- Den Verzehr roher oder nicht durcherhitzter Tierprodukte vermeiden und beim Umgang mit rohem Fleisch, Milch oder Eiern vorsichtig sein, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden.
Die ITF wird bei Bedarf weiter über die Epidemie informieren. Auf der Website der WHO sind weitere aktuelle Informationen eingestellt.
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