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Bitte um Intervention der IAO im Fall thailändischer Bahngewerkschafter

NACHRICHTEN

Sawit Kaewvarn, Pinyo Rueanpetch, Banjong Boonnet, Thara Sawangtham, Liem Morkngan, Supichet Suwanchatree und Arun Deerakchat wurden vom Obersten Gerichtshof wegen der Organisation einer Initiative zum Thema Gesundheit und Sicherheit bei der Thailändischen Staatsbahn (SRT) zu einer Geldstrafe von 24 Mio. THB (645.000 Euro) verurteilt.

Die Aktivisten sind Mitglieder der State Railway Union of Thailand. Sie riefen die Initiative nach dem Zugunglück vom 5. Oktober 2009 bei Hua Hin ins Leben, um Sicherheitslücken bei der Bahn offenzulegen. Sie wurden aufgrund dieses Vorhabens entlassen und im Jahr 2014 nach einer globalen Unterstützungskampagne wieder eingestellt, ohne jedoch für entgangene Löhne und Leistungen entschädigt zu werden.

Im Jahr 2013 kam der IAO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit (CFA) zu dem Schluss, dass es sich bei der Initiative der Aktivisten um eine Arbeitskampfmaßnahme handele, die somit durch die die Grundsätze der Vereinigungsfreiheit geschützt sei.

Im gemeinsamen Schreiben von ITF-Generalsekretär Stephen Cotton und IGB-Generalsekretärin Sharan Burrow an den IAO-Generaldirektor Guy Ryder heißt es: "Aus dem Urteil geht hervor, dass die thailändische Regierung es unterließ, dem Obersten Gerichtshof die Schlussfolgerungen des CFA zu übermitteln. Es besteht nun die sehr reale Möglichkeit, dass diese Geldstrafen die betroffenen Personen in den Ruin treiben."

An Guy Ryder ergeht die Forderung, die SRT dazu aufzufordern, die Geldstrafen aufzuheben und den sieben Gewerkschaftern die gezahlten Beträge zu erstatten. Er möge ferner sicherstellen, dass die Gewerkschafter Ausgleichszahlungen für die entgangenen Löhne und Leistungen erhalten, die ihnen seit ihrer Wiedereinstellung noch nicht gewährt worden seien.

Steve Cotton fügte hinzu: "Der Fall offenbart ein Reihe von Lücken im thailändischen Gesetz, was den Schutz der Rechte von Beschäftigten und Gewerkschaften betrifft, die die thailändische Regierung als Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation zu verantworten hat."


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