Die Kabinenpersonalmitglieder bei Malaysia Airlines sind in der der ITF angeschlossenen National Union of Flight Attendants of Malaysia (NUFAM) organisiert. Die Unternehmensleitung vertritt jedoch seit langem den Standpunkt, dass Supervisor*innen dem Management zuzuordnen sind und eine gewerkschaftliche Vertretung für sie daher nicht in Frage kommt.
Das Urteil des Bundesgerichts markiert das Ende eines langjährigen Verfahrens, in dessen Verlauf die Fluggesellschaft versucht hatte, die Arbeitsrechte der Supervisor*innen auf mehreren juristischen Ebenen anzufechten. Eine Reihe von Organisationen, darunter der Gewerkschaftsdachverband Malaysian Trades Union Congress, forderten die Airline nun dazu auf, die Gewerkschaft NUFAM ab sofort als legitime Vertretung der Supervisor*innen für Kollektivverhandlungszwecke anzuerkennen.
Erin van der Maas, Koordinator des ITF-Programms zur Organisationsarbeit an Flughäfen, erklärte in einer Stellungnahme: "Inmitten der Covid-19-Krise ist der Schutz der gewerkschaftlichen Mitgliedschaft und von Kollektivverhandlungsrechten wichtiger denn je. Aufgrund der sinkenden Fluggastzahlen in den vergangenen Monaten steht der Luftverkehrssektor weltweit am Rande des Zusammenbruchs. Dieser jüngste Erfolg für die Gewerkschaft NUFAM ist ein weiteres ermutigendes Beispiel für Luftverkehrsbeschäftigte in Südostasien, die für ihren künftigen Lebensunterhalt kämpfen."