Katar unterzeichnete das Übereinkommen im Jahr 1976.
Die beiden globalen Gewerkschaftsverbände beschuldigen das Unternehmen, Frauenrechte einzuschränken und Arbeitnehmerinnen zu diskriminieren. Demnach gilt für weibliches Kabinenpersonal in den ersten fünf Dienstjahren ein vertraglich festgelegtes Heiratsverbot sowie eine Regelung, wonach Schwangerschaft einen Kündigungsgrund darstellt. ITF und IGB legen der Regierung von Katar ferner zur Last, in Artikel 14, Arbeitsrecht (2004) und Artikel 11, Strafgesetz (2004) verfassungsmäßig verankerte Schutzregelungen nicht durchzusetzen.
Dazu der geschäftsführende ITF-Generalsekretär Stephen Cotton: "Qatar Airways ist selbst bei Brancheninsidern für seine miserablen Beschäftigungspraktiken berüchtigt. Es ist die Rede von Mobbing und der Einschränkung von Besuchen und privaten Beziehungen. Die Diskriminierung weiblicher Kabinenpersonalmitglieder ist gleichermaßen inakzeptabel. Wir fordern die IAO dringend dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen und die notwendigen Empfehlungen auszusprechen, um die Regierung von Katar dazu zu bewegen, umgehend ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und die skandalöse Diskriminierung der weiblichen Angestellten bei seiner nationalen Fluggesellschaft zu beenden."
Erst vor kurzem hatte der IAO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit die Regierung von Katar im Zusammenhang mit der Einschränkung des Rechts der Beschäftigten auf gewerkschaftliche Organisierung, Streik und Kollektivverhandlungen zum Handeln aufgefordert. Im Bericht des IAO-Verwaltungsrates war die Regierung zudem wegen des Verstoßes gegen das IAO-Übereinkommen 29 über Zwangsarbeit scharf kritisiert worden.
ITF und IGB reichen bei der Internationalen Arbeitsorganisation Klage gegen Katar ein
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