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ITF-Gewerkschaften gegen Entlassung eines Rassismusopfers

NACHRICHTEN

Der Beschäftigte war entlassen worden, nachdem er ein weißes Mitglied des Kabinenpersonals wegen rassistischen Vorgehens gemeldet hatte.

Vusi Nxumalo, der zum Zeitpunkt der rassistischen Vorfälle im Januar 2013 in Johannesburg (Südafrika) arbeitete, reichte Beschwerde ein und erklärte, Opfer von Belästigung, grober Behandlung und beleidigenden, rassistischen Äußerungen geworden zu sein.

Nach einer Anhörung wurde das Mitglied des Kabinenpersonals, ein Angestellter von South African Airlink, einem Partnerunternehmen von Swaziland Airlink, schriftlich wegen grober Behandlung von Nxumalo verwarnt. Der Vorwurf rassistischer Äußerungen aber wurde als falsch verworfen. Daraufhin beschuldigte man Nxumalo, eine falsche Erklärung abgegeben zu haben und gegenüber dem Mitglied des Kabinenpersonals grob unverschämt geworden zu sein. Seine Gewerkschaft, die der ITF angeschlossene Swaziland Transport and Allied Workers' Union (STAWU), verteidigte ihn erfolgreich und erreichte, dass beide Anschuldigungen fallen gelassen wurden. Trotzdem blieb er vom Dienst suspendiert – auch nach weiterer solidarischer Unterstützung durch STAWU und einer zweiten ITF-Mitgliedsorganisation, der South African Transport & Allied Workers' Union (SATAWU).

Schließlich informierte Swaziland Airlink Nxumalo über die Entscheidung, sein Arbeitsverhältnis zu beenden, und erklärte, dass South African Airlink, das Unternehmen, zu dem er angeblich abgestellt gewesen war, das Vertrauen in ihn verloren habe.

ITF und STAWU zufolge hat es im Vorfeld von Nxumalo ernsthafte Unregelmäßigkeiten gegeben. Erstens wurde er gar nicht an South African Airlink abgestellt, sondern ist wie alle anderen Wartungsingenieure von Swaziland Airlink in Johannesburg tätig, wo er an Maschinen arbeitet, die das swasiländische Unternehmen geleast hat. Zweitens existieren keine schriftlichen Aufzeichnungen über die anfängliche Beschwerde. Und drittens wurden die unternehmensinternen und rechtlichen Bestimmungen über die Einreichung von Beschwerden durch Beschäftigte ebenso missachtet wie die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, vor einer Freisetzung Schlichtungsgespräche mit Arbeitnehmer/innen bzw. ihrer Gewerkschaft zu führen.

In einem Schreiben an die Geschäftsleitung von Swaziland Airlink am 13. November 2013 wies der Sekretär der ITF-Sektion Zivilluftfahrt, Gabriel Mocho, darauf hin, dass die ITF bereit sei, an die Öffentlichkeit zu gehen und internationale Solidaritätsaktionen zur Unterstützung von Nxumalo einzuleiten.

Der ITF-Regionalsekretär für Afrika, Joe Katende, erklärte: "Für die der ITF angeschlossenen afrikanischen Gewerkschaften gilt der Grundsatz: Einer für alle, alle für einen. Deshalb werden sie sich für Nxumalo einsetzen, bis die Sache für ihn erfolgreich zu Ende gebracht ist."

Mehr über die der ITF angeschlossenen Gewerkschaften in Swasiland unter: http://bit.ly/11YBiSx – Solidarität in Swasiland

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