Auf der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) im Jahr des hundertjährigen Bestehens der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) wurde die historisch erste Norm über Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt verabschiedet.
Die Verabschiedung der neuen Norm ist das Resultat eines zweijährigen Prozesses nach den ersten diesbezüglichen Beratungen im vergangenen Jahr und folgt auf eine jahrelange Kampagne der ITF und globaler Gewerkschaftsverbände. Die neue internationale Rechtsvorschrift ist im Übereinkommen 190 (ein rechtsverbindlicher internationaler Vertrag) und in der Empfehlung 206 (unverbindliche Leitlinien für die Anwendung des Übereinkommens) verankert.
Die ITF hatte eine Delegation zur IAK entsandt, der Frauen aus Kanada und Frankreich angehörten und die von Claire Clarke und Neha Prakash von der ITF-Frauenabteilung geleitet wurde. Das Team arbeitete eng mit den Gewerkschaftsvertreter*innen ihrer jeweiligen nationalen Delegationen zusammen und spielte vor und nach dieser historischen Ausschusssitzung eine zentrale Rolle in der Arbeitnehmer*innengruppe.
Die Vorsitzende des ITF-Ausschusses für weibliche Beschäftigte in der Verkehrswirtschaft Diana Holland arbeitete gemeinsam mit Jodi Evans von der ITF-Frauenabteilung in der Sachverständigengruppe mit und nahm an vorangehenden Beratungen teil, bei denen der Grundstein für diesen Erfolg gelegt wurde. Holland erklärte in einer Stellungnahme: "Dieser historischen neuen Norm müssen nun Taten folgen, um Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt zu beenden und zu verhindern. Das neue Rechtsinstrument muss einen nachhaltigen Wandel für erwerbstätige Menschen und ihre Familien zur Folge haben. Die Lebensbedingungen der Gewerkschaftsmitglieder innerhalb der ITF, insbesondere von weiblichen Verkehrsbeschäftigten, werden sich dadurch unmittelbar verbessern."
"Die neue IAO-Norm legt das Recht jedes Menschen auf eine Arbeitswelt frei von Gewalt und Belästigung, auch von geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung, fest und gilt für alle Sektoren, ob privat oder öffentlich, in der formellen und informellen Wirtschaft und im städtischen wie im ländlichen Raum. Dem Verkehrssektor wird in besonderer Weise Rechnung getragen."
"Sie stellt ferner klar, dass die Arbeitswelt sich nicht nur auf den Arbeitsplatz beschränkt und bezieht Vorfälle mit ein, die zeitlich oder ursächlich mit der Arbeit in Zusammenhang stehen, z. B. bei der Benutzung von Sanitäranlagen oder beim Pendeln von und zur Arbeit. Das ist wirklich wichtig für alle Verkehrsbeschäftigten – Männer wie Frauen."
"Sie trägt auch den Folgen häuslicher Gewalt Rechnung und erkennt die Notwendigkeit an, ihre Auswirkungen auf die Arbeitswelt zu mindern, wofür sie eine Reihe von Maßnahmen nennt. Das ist ein großer Durchbruch."
ITF-Generalsekretär Stephen Cotton war auf der IAK zugegen, um der Abstimmung beizuwohnen: "Dieses Übereinkommen erkennt an, dass Gewalt und Belästigung es insbesondere Frauen erschweren, Zugang zum Arbeitsmarkt zu bekommen und dort zu bleiben und voranzukommen. Es ist ein neues internationales Gesetz, das ein tragfähiges Fundament für eine künftige Arbeitswelt bietet, die auf sicherer und menschenwürdiger Arbeit basiert und in der kein Arbeitnehmer und keine Arbeitnehmerin ungeschützt ist."
"Alle Gewerkschaften, Regierungen und Arbeitgeber müssen nun gemeinsam daran arbeiten, dass dies Wirklichkeit wird. Ich beglückwünsche die ITF-Frauenabteilung und den ITF-Ausschuss für weibliche Beschäftigte in der Verkehrswirtschaft für ihre harte Arbeit, die heute zu diesem Erfolg führte. Die ITF wird sie in all ihren Bemühungen, die nächste Stufe zu erreichen, unterstützen, damit diese Vereinbarung zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Beschäftigten führt."
Im Rahmen ihres Schwerpunkts zur Beseitigung von Gewalt gegen weibliche Verkehrsbeschäftigte wird die ITF-Frauenabteilung sich nun in Zusammenarbeit mit ITF-Gewerkschaften für die Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens und der Empfehlung einsetzen. Wenn ihr an dieser Kampagne mitwirken wollt, sendet bitte eine E-Mail an women@itf.org.uk.
Die Unterlagen des IAK-Normensetzungsausschusses können hier abgerufen werden.
Post new comment