Das Streikrecht ist durch das Übereinkommen 87 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) geschützt, kann allerdings bestimmten rechtlichen Bedingungen oder Beschränkungen unterliegen und in Ausnahmefällen sogar aufgehoben werden.
In vielen Ländern hat das Flugsicherungspersonal entweder kein Streikrecht oder sein Recht auf Arbeitskampfmaßnahmen ist erheblich eingeschränkt. In manchen Ländern ist ihm jeglicher gewerkschaftlicher Schutz ausdrücklich versagt. Einige Regierungen – auch in demokratischen Ländern – streben neuerdings eine Militarisierung ihres nationalen Luftraums an.
Das fünfseitige Info-Blatt der ITF geht auf die folgenden Aspekte ein:
- das Streikrecht und der dahinterstehende Grundgedanke;
- mögliche Ausnahmen vom Streikrecht – öffentlich Bedienstete, wesentliche Dienste und Notsituationen;
- Umfang von Mindestdiensten – in welchen Fällen sollten sie erbracht werden; die wichtige Rolle von Verhandlungen über den Umfang von Mindestdiensten und – im Fall, dass Mindestdienste erbracht werden müssen – Sicherstellung, dass sie die Wirkung des Arbeitskampfs nicht zunichte machen; sowie
- praktische Ratschläge für Maßnahmen, die Gewerkschaften vor der Aufnahme eines Arbeitskampfs ergreifen sollten – immer vor Ort kompetente juristische Beratung einholen; bei öffentlicher Äußerung von Sicherheitsbedenken bedacht und strategisch vorgehen; die Korrektheit und Rechtmäßigkeit öffentlicher Erklärungen sicherstellen.
Dazu der Sekretär der ITF-Sektion Zivilluftfahrt Gabriel Mocho: "Weltweit werden Flugsicherungsdienste kommerzialisiert oder privatisiert, und Regierungen und Arbeitgeber versuchen, das Grundrecht des Flugsicherungspersonals auf Streik zu beschränken oder gar aufzuheben. In Europa läuft eine unverhohlene und höchst aggressive Kampagne seitens der Arbeitgeber."
"Viele Gewerkschaften von Beschäftigten bei Flugsicherungsdiensten erleben zum ersten Mal solche Angriffe und haben die ITF gebeten, sie bei der Reaktion darauf anzuleiten. Ich appelliere dringend an sie, unser Info-Blatt zu nutzen und sich direkt an uns zu wenden, wenn sie einem Angriff ausgesetzt sind."
Lade das kostenlose Info-Blatt herunter.
Weitere Informationen enthält die Presseerklärung Right to strike upheld – but needs defending (auf Englisch).
Aktuelle Nachrichten aus dem Luftverkehrssektor findest du im ITF-Blog unter www.itfaviation.org.
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