Die ITF und der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) hatten erfolgreich Klage gegen Katar eingereicht (siehe http://goo.gl/Ka5inH).
Laut IAO-Urteil – siehe http://goo.gl/gQnmZf – ist Qatar Airways der systemischen sexuellen Diskriminierung am Arbeitsplatz schuldig, unter anderem durch die ehemaligen und aktuellen Arbeitsverträge der Fluggesellschaft, die ihr die automatische Kündigung weiblicher Kabinenpersonalmitglieder bei deren Schwangerschaft gestatten. Ferner habe die Regierung von Katar gegen ihre internationalen Verpflichtungen gemäß IAO-Übereinkommen 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, das Katar im Jahr 1976 unterzeichnete, verstoßen, indem sie die Augen vor diesen Verstößen verschloss.
In dem Urteil heißt es desweiteren, dass die Regierung das Unternehmen dazu anhalten sollte, allen seinen Angestellten einen geeigneten Beschwerdemechanismus zur Verfügung zu stellen, um zu gewährleisten, dass sie Schadensersatzansprüche geltend machen können, ohne Stigmatisierung und Repressalien ausgesetzt zu sein.
Dazu ITF-Präsident Paddy Crumlin: "Dieses Urteil ändert die Spielregeln. Es beweist, dass wir Katar und Qatar Airways zurecht auf die Anklagebank brachten."
"Wir beglückwünschen alle: Diejenigen, die so mutig waren, uns heimlich interne Informationen zuzustecken genauso wie die Vertreter/innen von Gewerkschaften, der breiten Luftverkehrsbranche und der Medien, die uns dabei halfen, diese Rechtsverletzungen öffentlich anzuprangern."
Die IBG-Generalsekretärin Sharan Burrow fügte hinzu, dass sich Qatar Airways durch diese Bloßstellung zu Maßnahmen gezwungen sah und weitere folgen müssten, um das von vielen Beschäftigten so bezeichnete 'Klima der Angst' zu beseitigen. Heute sei bewiesen worden, dass Katar vieles zu wünschen übrig lasse; der Staat müsse nun endlich anfangen, das Richtige zu tun, so Burrow abschließend.
Die Beschäftigten bei Qatar Airways verfügen über keine gewerkschaftliche Vertretung, und die ITF deckt nun seit zwei Jahren Fälle von Diskriminierung und Repressalien seitens der Fluggesellschaft auf, darunter willkürliche Entlassungen, Überwachung der Beschäftigten sowie Ausgangssperren (siehe http://goo.gl/MzKq0Y). Demgegenüber macht der IGB wegen der skandalösen Behandlung von Wanderarbeitnehmer/innen gegen Katar Front.
IAO spricht Katar schuldig
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