In seinem Schreiben vom 15. Januar verweist Cotton auf mehrere Verletzungen von Arbeitnehmer/innenrechten, denen Vertreter/innen der Konföderation der Gewerkschaften im Öffentlichen Dienst (KESK) zum Opfer fielen. Die KESK ist dem Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB) und dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) angeschlossen und zählt die Vereinte Gewerkschaft der Verkehrsbeschäftigten (BTS), wiederum eine Mitgliedsorganisation der ITF, zu ihren Mitgliedern.
Die Beschäftigten müssen sich wegen der Teilnahme an einem Streik und einer Demonstration verantworten, die die KESK im Jahr 2012 organisiert hatte. Dies ist nur der jüngste Versuch, die KESK und die BTS zu kriminalisieren, vorangegangen waren bereits mehrere Schauprozesse im Jahr 2009. An diesem jüngsten Protest nahmen Tausende von Beschäftigten im öffentlichen Sektor teil, um ihren Widerstand gegen das Gewerkschaftsgesetz und die Neuregelung des Bildungsgesetzes zum Ausdruck zu bringen.
Die Veranstaltung endete in Gewalt. Zwei Demonstrationsteilnehmer erlitten beim Polizeieinsatz schwere Verletzungen. Obwohl gegen die Polizeibeamten Klage auf Schadensersatz erhoben wurde, wurde kein Strafverfahren eingeleitet.
Cotton spricht in seinem Brief noch weitere Gewerkschaftsrechtsverletzungen in der Türkei an, die auf der Internationalen Arbeitskonferenz, dem Jahrestreffen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Genf (Schweiz), behandelt wurden. Cotton appelliert nachdrücklich an die türkische Regierung, "alle aufgrund von unbewiesenen Verbindungen zu illegalen Organisationen inhaftierten Gewerkschaftsmitglieder unverzüglich wieder auf freien Fuß zu setzen, das Versammlungs- und Demonstrationsverbot aufzuheben und ihre Pflicht zur Gewährleistung von Menschen- und Gewerkschaftsrechten für ihre Beschäftigten zu erfüllen."
Mac Urata, der Sekretär der ITF-Binnenverkehrssektionen, erklärte: "So viele Angeklagte wurden bisher selten vor Gericht gestellt, und das nur, weil Beschäftigte gegen die Beschneidung ihrer Rechte durch nationale Gesetze protestierten. Das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden. Die globale Gewerkschaftsbewegung verurteilt dieses Gerichtsverfahren mit allem Nachdruck."
Globale Gewerkschaftsbewegung verurteilt Anti-Gewerkschaftsoffensive in der Türkei
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