Der gewerkschaftliche Widerstand gegen den Plan der Arbeitgeber, das Streikrecht aufzuheben, erreichte seinen Höhepunkt am internationalen Aktionstag am 18. Februar 2015. Binnen einer Woche verständigten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf einer Sitzung bei der IAO in Genf (Schweiz) auf die Beibehaltung des allgemeinen Rechts auf Streik.
ITF-Generalsekretär Steve Cotton erklärte, dass das Grundrecht auf Streik ohne die enormen Mobilisierungsanstrengungen zweifellos hätte beseitigt werden können. Dank unseres gemeinsamen Einsatzes wurde dieser Vorstoß vereitelt – und es wird auch an uns liegen, für den Schutz des Streikrechts zu sorgen, so Cotton.
Gleichzeitig warnte er davor, dass selbst nach diesem Erfolg die Angriffe auf das Streikrecht auf nationaler Ebene fortgesetzt werden. Die Gewerkschaften werden wachsam bleiben und diesen grundlegenden Garant der Freiheit nicht aufgeben, mahnte er.
IÖD-Generalsekretärin Rosa Pavanelli fügte hinzu: "Heute haben Regierungen und Sozialpartner das Streikrecht als grundlegendes Arbeitsrecht bestätigt und die Rolle der Überwachungsmechanismen der Internationalen Arbeitsorganisation bekräftigt. Dieselben Regierungen verhandeln derzeit über die Post-2015-Entwicklungsagenda und internationale Handelsabkommen. Wir müssen dafür sorgen, dass sie auf breiter Front genauso für internationale Arbeitsnormen eintreten. Trotz der wichtigen Anerkennung eines internationalen Streikrechts sind Angriffe auf das Streikrecht auf nationaler Ebene noch weit verbreitet."
Aktuelle Informationen über das Streikrecht und die Kampagne zu seiner Verteidigung unter www.right2strike.org.
Gewerkschaftsproteste retten Streikrecht
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