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Besserer Schutz für Fischereibeschäftigte durch neues IAO-Übereinkommen ab November 2017

NACHRICHTEN

Die Mitteilung der IAO, dass mit der Ratifizierung des Übereinkommens durch Litauen nun die für sein Inkrafttreten erforderliche Zahl von zehn Ländern erreicht wurde, wurde von der ITF nachdrücklich begrüßt.

Das Übereinkommen sieht für Fischereibeschäftigte die folgenden Regelungen vor:

  • Verbesserung des Arbeitsschutzes und der medizinischen Betreuung auf See sowie die Behandlung von kranken oder verletzten Beschäftigten an Land;
  • Ausreichende Ruhezeiten für die Gewährleistung ihrer Gesundheit und Sicherheit;
  • Absicherung durch einen schriftlichen Beschäftigungsvertrag;
  • Gleichstellung mit anderen Beschäftigten bei der sozialen Sicherheit.

Das Übereinkommen verlangt ferner, dass bei der Konstruktion und Instandhaltung von Fischereifahrzeugen menschenwürdige Bedingungen an Bord beachtet werden.

Unter Mithilfe der ITF wurde die Ausbeutung von Arbeitsmigranten im Fischereisektor in Großbritannien und Irland aufgedeckt, und missbräuchliche Praktiken in der Lebensmittelversorgungskette im Bereich der Fischereiwirtschaft sowie die Schrecken der Sklaverei auf thailändischen Fangschiffen kamen ans Tageslicht. Die ITF warb intensiv für eine breitere Ratifizierung des IAO-Übereinkommens 188, damit mehr Fischereibeschäftigte durch Kollektivverträge für die Beschäftigten in der landseitigen Fischereiwirtschaft erfasst werden und Fischereifahrzeuge Kollektivverträgen unterliegen.

Als Reaktion auf die zunehmende Zahl von Hilferufen, die sie von Fischereibeschäftigten erhalten, beraten ITF-Inspektor/innen in jüngster Zeit darüber, wie und wann sie damit beginnen sollen, Fangschiffe den gleichen Inspektionen zu unterziehen wie sie bislang auf Handelsschiffen durchgeführt werden.

Dazu der Vorsitzende des ITF-Ausschusses Fischereiwirtschaft Johnny Hansen: "Fischereibeschäftigte sind Opfer einiger der schlimmsten Formen von Misshandlungen in einem der gefährlichsten – und gesetzlosesten – Arbeitsumfelder."

"Das Inkrafttreten des IAO-Übereinkommens 188 im nächsten Jahr wird für sie eine neue Ära einläuten. Es wird zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsbedingungen beitragen und sie vor den extremsten und weit verbreiteten Exzessen der Zwangsarbeit und des Menschenhandels schützen."

Das Übereinkommen 188 wurde von Angola, Argentinien, Bosnien und Herzegowina, Estland, Frankreich, Kongo, Litauen, Marokko, Norwegen und Südafrika ratifiziert.

Mehr über den Einsatz der ITF für die Ratifizierung des IAO-Übereinkommens 188.

Das ITF-Toolkit zum Übereinkommen 188 als Download.

 

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