Skip to main content

Anklagen gegen türkische Gewerkschaftsmitglieder nicht aufgehoben: IGB ruft zu weiteren Protesten auf

NACHRICHTEN

Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) hat erneut an Gewerkschaftsmitglieder appelliert, gegen die nach wie vor bestehenden Anklagen gegen Gewerkschafter/innen in der Türkei zu protestieren.

Vertreter/innen von globalen Schwesterorganisationen der ITF und europäischen Föderationen, darunter der IGB und der Europäische Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst (EGÖD), wohnten am 10. April 2013 in Ankara der Gerichtsverhandlung bei. Dabei wurden 72 Vorstands- und Basismitglieder des der ITF und dem IGB angeschlossenen Verbands der Gewerkschaften des öffentlichen Sektors KESK freigelassen, die gegen sie erhobenen Anklagen jedoch nicht fallengelassen. 20 von ihnen, darunter zwei hauptamtliche Mitarbeiter der ITF-Mitgliedsorganisation BTS, hatten fast zehn Monate in Untersuchungshaft verbracht.

Aufgrund der Aufrechterhaltung der Anklagen erneuert der IGB nun seinen Appell an Gewerkschaftsmitglieder, bei LabourStart ein Protestschreiben an den türkischen Ministerpräsidenten zu unterschreiben und weiterzuverbreiten.

Dazu der geschäftsführende ITF-Generalsekretär Stephen Cotton: "Diese Anklagen entbehren jeder faktischen und rechtlichen Grundlage, und wir müssen den Druck auf die türkische Regierung aufrechterhalten, damit sie dieses Unrecht schnellstmöglich beendet. Deshalb fordern wir alle uns angeschlossenen Gewerkschaften, die sich noch nicht an der LabourStart-Aktion beteiligt haben, dringend dazu auf, dem Appell des IGB zu folgen und sich der Kampagne für Gerechtigkeit anzuschließen."

Die LabourStart-Kampagne in der Türkei kann hier aufgerufen werden.

Post new comment

Restricted HTML

  • Allowed HTML tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Lines and paragraphs break automatically.
  • Web page addresses and email addresses turn into links automatically.

VOR ORT