Am 18. März 2013 verkündete die bundesdeutsche Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) einen Durchbruch bei den Kollektivverhandlungen über die Mitbestimmungsrechte der bei European Air Transport (EAT) im DHL-Luftfrachtdrehkreuz Leipzig beschäftigten Pilot/innen.
Der Vertrag ist eng an das für andere Beschäftigte bei EAT geltende Betriebsverfassungsgesetz angelehnt. Für die Pilot/innen waren hierfür eigene Tarifverhandlungen notwendig, weil nach deutschem Recht fliegendes Personal von den relevanten Mitbestimmungsgesetzen ausgenommen ist.
In einem Schreiben an die ITF erklärte ver.di: "Dies waren langwierige und schwierige Verhandlungen. Nun freuen wir uns sehr, dass wir unser Ziel erreicht und einen Vertrag durchgesetzt haben, der sich so weitgehend wie möglich am Betriebsverfassungsgesetz orientiert."
Der Vertrag über die Interessensvertretung der Cockpitbesatzungen bildet die künftige Basis für die Interessensvertretung der Pilot/innen bei EAT. Nach seinem Inkrafttreten am 8. April werden die Vorbereitungen für die Wahl von drei Beschäftigtenvertreter/innen anlaufen.
Ingo Marowsky, ITF-Beauftragter für globale Organisierungsprojekte im Bereich Lieferkette und Logistik, begrüßte die Nachricht: "Wir gratulieren der Gewerkschaft ver.di zu diesem erfolgreichen Ergebnis, das eindeutig ihrer Kompetenz und Hartnäckigkeit zuzuschreiben ist. Außerdem ist es erfreulich, im Hinblick auf die Beziehungen zwischen DHL und Gewerkschaften einmal eine positive Nachricht zu hören."
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