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ITF und ETF verurteilen die Behinderung von Streiks durch Ryanair

NACHRICHTEN

Heute legen Flugbegleiter/innen in Belgien, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Portugal und Spanien im Rahmen des flächendeckendsten Streiks in der Geschichte der Fluggesellschaft gleichzeitig die Arbeit nieder. Den Anstoß dazu gab das anhaltende Ausbleiben sofortiger Verbesserungen bei Entgelt- und Beschäftigungsbedingungen des Großteils der Ryanair-Belegschaft.

Alle Arbeitnehmer/innen haben das Grundrecht auf Einstellung ihrer Arbeit. ITF und ETF gehen jedoch erneut Berichte zu, wonach das Unternehmen versucht, Streiks zu verhindern, unter anderem indem es Einzelpersonen unter Druck setzt und Kabinenpersonal aus anderen Ländern einfliegt.

Diese Taktiken verstoßen gegen das Grundrecht auf Streik und internationale Normen der Vereinigungsfreiheit. Schon vorher haben ITF und ETF Ryanair wegen systematischer und wiederholter inakzeptabler Rechtsverletzungen gewarnt.

Anfang dieser Woche hat das Unternehmen indessen bei der Europäischen Kommission eine formelle Beschwerde eingereicht, in der es Gewerkschaften und konkurrierende Fluggesellschaften des Komplotts zum Zwecke der Schädigung seiner Geschäfte beschuldigt. Diese Vorwürfe sind absurd und zielen offensichtlich darauf ab, von den wirklichen Problemen abzulenken.

In seiner Beschwerde lehnt Ryanair es ab, über die Belange seiner Angestellten mit Gewerkschaftsvertreter/innen zu verhandeln, die bei anderen Fluggesellschaften beschäftigt sind. Dies überhaupt als Problem anzusehen, demonstriert ein weiteres Mal die Unerfahrenheit von Ryanair im Bereich der Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeziehungen.

Ryanair muss die Verletzung von Grundrechten seiner Beschäftigten einstellen und aufhören, Zeit mit der Verleumdung von Gewerkschaften und Konkurrenz-Fluggesellschaften zu vergeuden. Stattdessen sollte das Unternehmen seine Energien darauf konzentrieren, in gutem Glauben mit Gewerkschaften zu verhandeln und seiner Belegschaft unverzüglich die Verbesserungen bei Entgelt und Beschäftigungsbedingungen zu bieten, die sie verdient. Dies ist gegenüber den Beschäftigten wie den Flugreisenden nur recht und billig.

 

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