Die vom Menschenrechtsbüro der Vereinten Nationen organisierte Konferenz am 25. Oktober arbeitet an der Ausgestaltung der Elemente des vorgeschlagenen "internationalen Instruments zur Regulierung der Tätigkeit transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen im Rahmen internationaler Menschenrechtsvorschriften".
Tatsächlich lehnen Vertreter/innen der Internationalen Handelskammer und des Internationalen Arbeitgeberverbandes ein rechtsverbindliches Instrument vom Grundsatz her ab.
Dazu ITF-Generalsekretär Stephen Cotton: "Multinationale Unternehmen operieren aufgrund ihrer globalen Reichweite in einem rechtlichen Vakuum. Ohne Kontrollinstrument werden Missbrauch und die Verletzung von Arbeitnehmer/innenrechten weitergehen."
"Wir appellieren mit Nachdruck an die Arbeitgeber, den Bestrebungen, multinationale Unternehmen für die Ausbeutung von Arbeitskräften zur Rechenschaft zu ziehen, nicht im Wege zu stehen. Ein UN-Vertrag würde ihre Tätigkeit der völkerrechtlichen Kontrolle unterziehen und Gerechtigkeit für die Beschäftigten herstellen."
IGB-Generalsekretärin Sharan Burrow fügte hinzu, dass die mehrere Milliarden Dollar schwere Industrie der Corporate Social Responsibility Millionen von Beschäftigten in globalen Lieferketten, die unsichere und prekäre Arbeit zu Armutslöhnen leisten, nichts gebracht habe.
Hier der vollständige Wortlaut der gemeinsamen Erklärung von ITF und IGB auf der UN-Konferenz.
Die Ausarbeitung eines Vertrags auf der Ebene der UN wird begleitet von einem parallelen Prozess bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), für den sich die ITF im Jahr 2016 stark gemacht hat. Er zielt auf die Einführung einer internationalen Norm für menschenwürdige Beschäftigung in globalen Lieferketten ab. Mehr dazu hier.
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