In Botswana hat ein Arbeitsgericht einer Bahngewerkschaft im Konflikt mit Botswana Railways Recht gegeben.
Der Arbeitskonflikt zwischen der Botswana Railways Amalgamated Workers' Union (BRAWU) und der staatlichen Eisenbahngesellschaft geht zurück auf das Jahr 2010, als das Unternehmen nach massiven und anhaltenden Beschwerden über zu niedrige Bezahlung die Beratungsfirma EOH Consulting mit einer Überprüfung der Unternehmensstrukturen beauftragte.
Die Gewerkschaft klagte gegen Botswana Railways mit der Begründung, dass das Unternehmen gegen kollektivvertragliche Vereinbarungen verstoßen habe, indem es den Empfehlungen der Beraterfirma folgte und ohne Rücksprache mit der Gewerkschaft organisatorische Änderungen umsetzte. Im Zuge dessen sollten u. a. 147 Mitarbeiter/innen entlassen werden. BRAWU erstellte daraufhin einen eigenen Bericht, den der Arbeitgeber jedoch nicht zur Kenntnis nehmen wollte.
Nach dem Gerichtsurteil vom 18. Januar 2013 muss die Eisenbahngesellschaft nun ihre Restrukturierungspläne auf Eis legen, um mit der Gewerkschaft Konsultationen zu führen.
Gaebepe Molaodi, die Vorsitzende der BRAWU, erklärte: "Wir freuen uns sehr über dieses Gerichtsurteil. Jetzt warten wir darauf, dass der Arbeitgeber, der sich bis jetzt noch nicht gemeldet hat, einen Gesprächstermin mit uns vereinbart. Was immer auch geschieht, wir werden unsere Interessen nachhaltig verteidigen."
Das ITF-Regionalbüro Afrika und das Email-Netzwerk weiblicher Gewerkschaftsmitglieder in Westafrika, dem Molaodi angehört, erklärten sich mit der Gewerkschaft BRAWU solidarisch.
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